RECHTLICHES

AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten

 für alle Geschäftsbeziehungen zwischen 

der Twentyeight agency UG(nachfolgend „Agentur") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende 

Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt,

 es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung 

ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Vertragsschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend und 

unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche 

Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der

 Leistungserbringung zustande. Mündliche 

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

 Schriftform.


§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich

 aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. 

dem Angebot der Agentur. Die Agentur erbringt ihre

 Leistungen nach den Grundsätzen 

ordnungsgemäßer Berufsausübung. Änderungen und

 Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der 

schriftlichen Vereinbarung.

Die Leistungen der Agentur umfassen insbesondere:

  • Planung und Durchführung von Events
  • Content- Erstellung (Video, Foto, Grafik)
  • Social-Media-Management und -Beratung
  • Konzeptentwicklung und Branding

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die 

Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, 

Materialien und Zugänge rechtzeitig und kostenfrei zur

 Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende 

Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu

 Lasten der Agentur.


§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot

 bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise 

verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen 

Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.


Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach

 Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei 

Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen

 in gesetzlicher Höhe zu berechnen.


Bei umfangreichen Projekten ist die Agentur berechtigt,

 angemessene Abschlagszahlungen zu 

verlangen.


§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von der Agentur erstellten Werke (Designs, Texte,

 Fotos, Videos, Konzepte etc.) unterliegen dem 

Urheberrecht. Die Einräumung von Nutzungsrechten an

 den Auftraggeber erfolgt erst nach vollständiger 

Bezahlung der vereinbarten Vergütung.


Der Umfang der Nutzungsrechte wird im jeweiligen

 Vertrag festgelegt. Nicht ausdrücklich eingeräumte 

Rechte verbleiben bei der Agentur. Eine Weitergabe der

 Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen 

Zustimmung der Agentur.


§ 7 Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe

 Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 

die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher 

Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, 

vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare

 Schäden und Folgeschäden ist bei leichter 

Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht

 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, 

des Körpers oder der Gesundheit.


§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der

 Zusammenarbeit erlangten vertraulichen 

Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu

 behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 

Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des

 Vertragsverhältnisses fort.


§ 9 Kündigung

Verträge über einzelne Projekte enden mit Erfüllung der

 vereinbarten Leistungen. 

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit

 einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende 

schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.


Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus 

wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer 

Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis zum

 Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu 

vergüten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Gerichtsstand ist Bremen, sofern der Auftraggeber 

Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts

 oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam

 sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der 

übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der 

unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, 

die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen

 Bestimmung am nächsten kommt.



Stand: April 2025