§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Twentyeight agency UG(nachfolgend „Agentur") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot der Agentur. Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Leistungen der Agentur umfassen insbesondere:
- Planung und Durchführung von Events
- Content- Erstellung (Video, Foto, Grafik)
- Social-Media-Management und -Beratung
- Konzeptentwicklung und Branding
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei umfangreichen Projekten ist die Agentur berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von der Agentur erstellten Werke (Designs, Texte, Fotos, Videos, Konzepte etc.) unterliegen dem Urheberrecht. Die Einräumung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
Der Umfang der Nutzungsrechte wird im jeweiligen Vertrag festgelegt. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben bei der Agentur. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
§ 7 Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Kündigung
Verträge über einzelne Projekte enden mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.
§ 10FOTO-, VIDEO UND TONAUFNAHMEN
1. Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter oder beauftragte Dienstleister Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt. 2. Die Aufnahmen dienen der Dokumentation der Veranstaltung sowie der Presse-, Öffentlichkeits- und Marketingarbeit des Veranstalters. Sie können insbesondere auf unserer Website, unseren Social-Media-Kanälen (u. a. Instagram, TikTok, Facebook und LinkedIn), in Printmedien, Werbeanzeigen sowie sonstigen Werbe- und Kommunikationsmitteln veröffentlicht und genutzt werden. 3. Bereits vor dem Ticketkauf sowie im Eingangsbereich der Veranstaltung wird auf die Anfertigung und mögliche Veröffentlichung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen hingewiesen. 4. Mit dem Erwerb eines Tickets und dem Betreten des Veranstaltungsgeländes nimmt der Besucher zur Kenntnis, dass im Rahmen der Veranstaltung entsprechende Aufnahmen gefertigt und – soweit gesetzlich zulässig – für die vorgenannten Zwecke verarbeitet und veröffentlicht werden können. 5. Besucher, die nicht aufgenommen werden möchten oder einer weiteren Nutzung oder Veröffentlichung widersprechen möchten, können sich jederzeit an das Veranstaltungspersonal oder das Kamerateam vor Ort wenden oder ihren Widerspruch nach der Veranstaltung per E-Mail an datenschutz@twentyeightagency.de richten. 6. Anträge auf Löschung bereits veröffentlichter Foto-, Video- oder Tonaufnahmen können ebenfalls jederzeit per E-Mail an datenschutz@twentyeightagency.de gestellt werden. 7. Jeder Widerspruch oder Löschungsantrag wird unverzüglich geprüft. Soweit keine überwiegenden berechtigten Interessen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die betroffenen Inhalte für zukünftige Veröffentlichungen entfernt oder deren weitere Nutzung eingestellt. Bereits erfolgte Veröffentlichungen können – insbesondere nach einer Verbreitung über soziale Netzwerke oder durch Dritte – unter Umständen nicht vollständig rückgängig gemacht werden. 8. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bremen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026